Krankenversicherungspflicht
Bei einem Arbeitnehmer besteht Krankenversicherungspflicht, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze von dem Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers nicht überschritten wird. Von der Krankenversicherungspflicht befreit sind die Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellte), deren Einnahmen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und auch im 4ten Jahr über der neuen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Beispiele zur Beurteilung der Krankenversicherungspflicht und die alten und aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenzen finden Sie auf dieser Homepage. Für die Ermittlung der Krankenversicherungspflicht muss das monatliche Bruttogehalt und die Einmalzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, für die Berechnung hinzugezogen werden. Ist ein Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei, aufgrund seines Jahresarbeitsentgeltes und unterschreitet der Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so tritt sofort die Krankenversicherungspflicht ein. Eine Verminderung des Jahresarbeitsentgeltes, die nur vorübergehend bedingt ist, etwas durch Kurzarbeit, hat keine Krankenversicherungspflicht zur Folge. Grundsätzlich tritt Krankenversicherungspflicht ein, wenn sich zum Jahreswechsel die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht und des Entgelt des Arbeitnehmers nicht mehr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Seit dem 01.01.2009 gibt es auch die Krankenversicherungspflicht in der pivaten Krankenversicherung. So sind Nichtversicherte, die ab 01.01.2009 der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, von der Krankenversicherungspflicht betroffen. Die private Krankenversicherung ist also verpflichtet, Versicherte die jetzt der Krankenversicherungspflicht unterliegen, einen Basistarif anzubieten, sofern zuletzt eine private Krankenversicherung bestand. Genau für diesen Zweck der Krankenversicherungspflicht haben die privaten Krankenversicherungen den sogenannten Basistarif kreeirt. Die Krankenversicherungspflicht zieht aber keinen Kontrahierungszwang in den Normaltarifen der privaten Krankenversicherungen nach sich. Wenn ALG II Bezieher unmittelbar vor Ihrem Leistungsbezug privat krankenversichert waren, dann betrifft auch Sie die Krankenversicherungspflicht der PKV. Der durch die Krankenversicherungspflicht ausgelöste Basistarif enthält fast die dieselben Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar sind. Der Beitrag für diesen Basistarif,der für jede zu versichernde Person einzeln zu zahlen ist, darf aber den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Die Krankenversicherungspflicht ist bindend für Selbständige und die private Krankenversicherung. Private Krankenversicherungen dürfen anhand der Krankenversicherungspflicht, z.B. Selbständige nicht mehr ablehnen und Selbständige haben gesicherten Zugang zu der so wichtigen Krankenversicherung. Die neue Krankenversicherungspflicht soll helfen, nicht krankenversicherten Menschen eine neue Qualität der Absicherung zu geben. So gesehen ist die Krankenversicherungspflicht eine positive Erscheinung in unseren Sozialsystemen.