3-Jahres-Zeitraum
Die Krankenversicherungspflicht eines Arbeitnehmers endet dann, wenn die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze in den letzten 3 Jahren und auch im aktuellen Jahr überschritten worden ist. Liegt das Jahresarbeitsentgelt in einem Jahr unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann beginnt die Frist des 3-Jahres-Zeitraumes wieder von neuen.
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
2009 48600 Euro
2008 48150 Euro
2007 47700 Euro
2006 47250 Euro